Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.09.2014 - 8 W 76/14 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Gespaltenes Recht beim Mehrvergleich ?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.06.2014 - 312 O 281/13
- OLG Hamburg, 23.09.2014 - 8 W 76/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1295
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 27 U 1/16
Zur anwaltlichen Abrechnung in Familiensachen und Bestimmung des Gegenstandswerts …
Ist dies nach dem 01.08.2013 erfolgt, errechnen sich die Gebühren nach neuem Recht (vgl. mit diesem Ergebnis speziell hinsichtlich der Gebührentabelle aus § 13 RVG auch OLG München, AGS 2018, 265; OLG Hamburg MDR 2014, 1295). - LAG Nürnberg, 26.07.2021 - 3 Ta 68/21
Prozesskostenhilfe - Einigungsgebühr - Mehrvergleich
Damit entstehen getrennte Einigungsgebühren aus dem Verfahrenswert sowie aus dem Vergleichsmehrwert, also keine nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände bemessene Gebühren gem. § 60 Abs. 2 RVG (OLG Hamburg 23.09.2014 - 8 W 76/14 - juris).